Allgemeine Geschäftsbedingungen FLOY©, Inhaberin Christine Lindner

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von FLOY, Inhaberin Christine Lindner (im Folgenden kurz „FLOY“ genannt) veranstalteten Seminarreisen. Sie gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) im Sinne des §§ 651 a ff BGB zum Gegenstand haben. Für Leistungen anderer Dienstleister, die nur vermittelt werden, gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Vermittler ist FLOY insbesondere dann, wenn in der Leistungsbeschreibung darauf hingewiesen ist, dass die Leistung nur vermittelt wird.
 
1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde FLOY den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Seminarreisebeschreibung an. Die Anmeldung zu einer Seminarreise kann mündlich, fernmündlich, per Internetformular, per E-Mail, schriftlich auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder formlos schriftlich vorgenommen werden. Der Seminarreisevertrag kommt mit der Annahme durch FLOY zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss versendet FLOY eine Reisebestätigung. Sonderwünsche sind nur dann gültig, wenn sie von FLOY schriftlich bestätigt werden.

1.2 Weicht der Inhalt von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von FLOY vor, an das FLOY für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FLOY die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

1.3 Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reise- und Seminarpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reise- und Seminarpreis angerechnet.

2.2 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen.

2.3 Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reise- und Seminarpreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.

2.4 Zeitgleich mit der Anzahlung sind Prämien für etwaige vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten.

2.5 Stornogebühren sind immer sofort fällig.

3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und der Seminarbeschreibung bzw. der Internetausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Seminarreisebestätigung. Gesonderte Vereinbarungen, die den Inhalt/Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch FLOY.

3.2 Unternehmungen (z.B. Ausflüge, Events, Freizeitaktivitäten usw.), die mit dem Zusatz „Gelegenheit, Möglichkeit, Freizeitgestaltung o.ä.“ gekennzeichnet sind, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.

3.3 Im Falle der Vermittlung einer Leistung schuldet FLOY lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht den Inhalt des vermittelten Vertrages.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- bzw. Seminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Seminarreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von FLOY nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Seminarreise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. FLOY wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2 Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrags im Falle der nach Abschluss des Reisevertrags eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.

4.3 Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FLOY in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4.4 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch FLOY über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung FLOY gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reiservertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FLOY. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber FLOY erklärt werden und kann per Brief oder Email an die am Ende dieser Bedingungen genannte Adresse gerichtet werden.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Seminarreise nicht an, so kann FLOY Ersatz für die getroffenen Reise- bzw. Seminarvorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reise- bzw. Seminarleistung zu berücksichtigen. FLOY kann diesen Ersatzanspruch wahlweise konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise- bzw. Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise- und Seminarpreis pauschalieren:

Bis zum 30. Tag  vor Reiseantritt 40%,
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%,
29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65%,
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt  75%,
ab dem 6. Bis 1 Tag vor Reiseantritt 85%,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt 95% des Reise- und Seminarpreises.

5.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Die Zahlungspflicht und Fälligkeit der Rücktrittsgebühren sind unabhängig von etwaigen Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.

5.4 FLOY behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FLOY nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist FLOY verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FLOY nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5.6 Ein Anspruch auf Umbuchung (Änderung hinsichtlich des Reiseziels, An- oder Rückreiseortes, der Unterkunft, der Beförderungsart, des Reisetermins) nach Vertragsschluss besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden durch FLOY dennoch Änderungen vorgenommen, kann FLOY eine Umbuchungspauschale von 50 EUR erheben.

5.7 Bis zum Beginn der Seminarreise kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer stellen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Seminarreisevertrag eintritt und an der Reise bzw. am Seminar teilnimmt. FLOY kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise- bzw. Seminarerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.8 Nimmt der Kunde einzelne Reise-oder Seminarleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch FLOY

FLOY kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Seminarreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise bzw. des Seminars den Reise- bzw. Seminarvertrag kündigen:

6.1 Wenn FLOY vor Beginn der Seminarreise Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen erhält, die eine nachhaltige Störung der Reise bzw. des Seminars befürchten lassen. Insofern gelten die Vereinbarungen "Rücktritt durch den Reise- bzw. Seminargast, Umbuchungen, Ersatzpersonen" (Ziffer 5).

6.2 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise bzw. des Seminars, ungeachtet einer Abmahnung durch FLOY nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise bzw. des Seminars lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt FLOY, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

6.3 Bis 4 Wochen vor Reise- bzw. Seminarantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reise- bzw. Seminarausschreibung hingewiesen wird. In jedem Fall ist FLOY verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise bzw. des Seminars hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reise- bzw. Seminarpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird FLOY den Kunden davon unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

7.1 Wird die Reise bzw. das Seminar infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FLOY als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann FLOY für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise bzw. des Seminars noch zu erbringenden Reise- bzw. Seminarleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist FLOY verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls bei Reisen der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

8. Haftung

FLOY haftet im Rahmen der von FLOY übernommenen vertraglichen Pflichten für

1. die gewissenhafte Reise- bzw. Seminarvorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise- bzw. Seminarleistungen,

sofern FLOY selbst Veranstalter ist. Ist FLOY lediglich Vermittler, so haftet FLOY lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise- bzw. Seminarpreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbei geführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Für alle gegen FLOY gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung pro Teilnehmer und Seminarreise auf den dreifachen Reise- bzw. Seminarpreis, maximal 4.100 € beschränkt. FLOY empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

9.3 Weitere Haftungsbeschränkungen können sich gemäß § 651 h Abs.2 BGB aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Seminarreise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. FLOY kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Leistet FLOY nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten, angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn FLOY die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

3. Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung einen Anspruch auf Herabsetzung des Reise- bzw. Seminarpreises verlangen. Der Anspruch entfällt, falls er es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor muss er eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. In seinem eigenen Interesse wird Schriftform angeraten.

Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder durch FLOY verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

11.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reise- oder Seminarleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Wird die Reise- bzw. Seminarleitung vor Ort nicht durch die Inhaberin von FLOY selbst erbracht, ist die jeweilige Leitung beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.

11.3 Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise bzw. des Seminars hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bzw. des Seminars gegenüber FLOY geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Teilnehmers sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei FLOY. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

12.2 Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und FLOY Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 FLOY steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige, über die Bestimmung von etwaigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft.

13.2 FLOY haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde FLOY mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

13.3 Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FLOY bedingt sind.

14. Datenschutz

Kundendaten werden durch FLOY ausschließlich zum Zwecke der Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege erfasst und verarbeitet. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen, dazu genügt eine kurze Mitteilung an die Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen.
 
15. Eigenverantworttlichkeit des Seminarteilnehmers

15.1 Für die Teilnahme an den Seminarreisen von FLOY wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Etwaige Beeinträchtigungen der physischen oder psychischen Gesundheit hat der Kunde FLOY vor Abschluss des Reisevertrages mitzuteilen. FLOY behält sich vor, in einem solchen Fall die Teilnahme zu verweigern.

15.2 Die Teilnahme an den Seminarreisen ersetzt keine ärztliche oder Psychotherapeutische Behandlung.

15.3 Die Umsetzung der Seminarinhalte und Erreichung von Zielen liegt in der Eigenverantwortung des Seminarteilnehmers, FLOY schuldet insoweit keinen Erfolg.

16. Urheberschutz sowie Audio-, Foto- und Videoaufnahmen

16.1 Die Seminarunterlagen und die Präsentationen im Rahmen der Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Video- und Audioaufnahmen, Vervielfältigung von Seminarunterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FLOY zulässig.

16.2 Auf Seminarreisen werden zum Teil Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Mit der Teilnahme erteilt der Kunde die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufnahmen durch FLOY. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde. Der Kunde hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen.
 
17. Verschwiegenheit
 
Der Kunde sowie FLOY verpflichten sich gegenseitig, über sämtliche privaten und persönlichen Aussagen oder Vorkommnisse während des Seminars Stillschweigen zu bewahren, sowie keine persönlichen Details der Teilnehmer nach außen zu tragen.
 
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Gerichtsstand

19.1 Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen und Seminare von FLOY ist Karlsruhe.

19.2 Für Klagen von FLOY gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

20. Veranstalter

FLOY©, Inhaberin Christine Lindner

Lenzstraße 8
76137 Karlsruhe

Telefon: +49 (0) 721 470 415 63

E-Mail: info@let-joy-flow.de

 

Stand Mai 2014